Entsorgung von Aerosolbehältern
Hinweis zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen
schadstoffhaltiger Füllgüter gemäß § 8 Abs.1 VerpackV
Die sachgerechte Entsorgung von Aerosolbehältern
Die gebrauchten und restentleerten Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter stellen Sonderabfall dar und dürfen nicht über den Hausmüll oder den Gelben Sack entsorgt werden. Diese Verkaufsverpackungen enthalten problematische Rest- und Wertstoffe und müssen fachgerecht entsorgt werden. Der Endverbraucher kann die restentleerten Verpackungen unentgeltlich beim Verkäufer oder beim zuständigen kommunalen Abfallentsorger am Sitz des Endverbrauchers zurückgeben. Restentleerte Verpackungen der vorgenannten Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt an unserem Versandlager unter der nachfolgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
A+S Lederwerkstatt
Fa. Raimund Schmitt
Beethovenstr. 15
66130 Saarbrücken